Die vorliegende Beitragsordnung wurde durch die Gründungsversammlung am 26.09.2020 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Inhaltsverzeichnis
§1 Betrag und Fälligkeit
1. Alle Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag an den Cohesion of Wolves e.V. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich oder quartalsweise erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
Der monatliche Beitrag beträgt:
Für Erwachsene ab dem vollendeten 25. Lebensjahr 6,00€/Monat
Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor Vollendung des 25. Lebensjahres 3,00€/Monat
Für Fördermitglieder 10,00€/Monat
Die Beiträge werden jeweils zum 1. des ersten Monats eines Quartals fällig. Das Mitglied kann diesen Beitrag per Überweisung auf das Vereinskonto leisten.
Der jeweilige monatliche Mitgliedsbeitrag kann durch das Mitglied freiwillig erhöht werden. Diese Erhöhung ist dem Kassenwart unter Angabe der Dauer und der Summe der Erhöhung schriftlich oder fernmündlich (per E-Mail) mitzuteilen.
Eine Ermäßigung oder Befreiung des/vom Beitrags muss beantragt werden und eine Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Ermäßigung.
§2 Zahlungsweise
Mitglieder können den Mitgliedsbeitrag per Überweisung begleichen.
Das Mitglied trägt etwaige zusätzliche Kosten, die dem Verein durch eine unzureichende Deckung des Buchungskontos entstehen.
§3 Zahlungsturnus und unterjähriger Beitritt
Auf Antrag des Mitglieds kann der Zahlungsturnus wie folgt angepasst werden:
Monatliche Zahlung zum 1. des Monats
Jährliche Zahlung zum 01.01. des Jahres
Bei unterjährigem Beitritt ist das Mitglied zur Zahlung aller kommenden Monate des Jahres ausgenommen des Monats des Beitritts verpflichtet. Diese Regelung findet entsprechend auch bei quartalsweiser Abrechnung Anwendung.
§4 Umlagen oder Sachleistungen
Es können Umlagen und/oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen und/oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
§5 Änderung der Beitragsordnung
Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Beitragsordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.