BEITRAGSORDNUNG​

Die vorliegende Beitragsordnung wurde durch die Gründungsversammlung am 26.09.2020 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Inhaltsverzeichnis

§1 Betrag und Fälligkeit

  1. 1. Alle Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag an den Cohesion of Wolves e.V. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich oder quartalsweise erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
  2. Der monatliche Beitrag beträgt:
    1. Für Erwachsene ab dem vollendeten 25. Lebensjahr 6,00€/Monat
    2. Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor Vollendung des 25. Lebensjahres 3,00€/Monat
    3. Für Fördermitglieder 10,00€/Monat
  3. Die Beiträge werden jeweils zum 1. des ersten Monats eines Quartals fällig. Das Mitglied kann diesen Beitrag per Überweisung auf das Vereinskonto leisten. 
  4. Der jeweilige monatliche Mitgliedsbeitrag kann durch das Mitglied freiwillig erhöht werden. Diese Erhöhung ist dem Kassenwart unter Angabe der Dauer und der Summe der Erhöhung schriftlich oder fernmündlich (per E-Mail) mitzuteilen.
  5. Eine Ermäßigung oder Befreiung des/vom Beitrags muss beantragt werden und eine Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Ermäßigung.

§2 Zahlungsweise

  1. Mitglieder können den Mitgliedsbeitrag per Überweisung begleichen.
  2. Das Mitglied trägt etwaige zusätzliche Kosten, die dem Verein durch eine unzureichende Deckung des Buchungskontos entstehen.

§3 Zahlungsturnus und unterjähriger Beitritt

  1. Auf Antrag des Mitglieds kann der Zahlungsturnus wie folgt angepasst werden:
    1. Monatliche Zahlung zum 1. des Monats
    2. Jährliche Zahlung zum 01.01. des Jahres
  2. Bei unterjährigem Beitritt ist das Mitglied zur Zahlung aller kommenden Monate des Jahres ausgenommen des Monats des Beitritts verpflichtet. Diese Regelung findet entsprechend auch bei quartalsweiser Abrechnung Anwendung.

§4 Umlagen oder Sachleistungen

Es können Umlagen und/oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen und/oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

§5 Änderung der Beitragsordnung

Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Beitragsordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.